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   BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01   

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https://dejure.org/2001,11650
BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01 (https://dejure.org/2001,11650)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01 (https://dejure.org/2001,11650)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - NotSt (B) 3/01 (https://dejure.org/2001,11650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BNotO § 105
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01
    Diese könnten nur dann zu bejahen sein, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte, inhaltlich dem Gesetz fremd und mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar wäre (vgl. nur BGHZ 109, 41, 43 f.; 119, 372, 374 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01
    In Strafsachen ist aber - anders als in besonders gelagerten Ausnahmefällen in anderen Verfahrensarten - eine außerordentliche Beschwerde nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37 ff.).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01
    Diese könnten nur dann zu bejahen sein, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte, inhaltlich dem Gesetz fremd und mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar wäre (vgl. nur BGHZ 109, 41, 43 f.; 119, 372, 374 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01
    Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich kein Anspruch auf mehrere gerichtliche Instanzen (st. Rspr. des BVerfG seit BVerfGE 4, 74, 94 f.).
  • BGH, 29.11.1999 - NotSt (B) 4/99

    Sachentscheiung - Oberlandesgericht - Disziplinarverfügung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BGH, 03.12.2001 - NotSt (B) 3/01
    Entscheidungen des Oberlandesgerichts über die Rechtmäßigkeit von Disziplinarverfügungen sind unanfechtbar, § 105 BNotO i.V.m. § 31 Abs. 4 Satz 2 und § 79 Abs. 1 BDO (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - NotSt (B) 4/99 = MDR 2000, 1464 = NJW-RR 2000, 726 m.w.Nachw.), ohne daß es darauf ankommt, welche der in § 92 BNotO genannten Stellen die zu Grunde liegende Disziplinarverfügung erlassen hat.
  • BGH, 14.03.2005 - NotSt (B) 4/04

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Disziplinar- und

    Dementsprechend sind auch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung in Notarsachen nicht anfechtbar (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Beschluß vom 29. November 1999 - NotSt (B) 4/99 - NJW-RR 2000, 726 = ZNotP 2000, 164; zuletzt Beschluß vom 3. Dezember 2001 - NotSt (B) 3/01).
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